Rechtsanwältin

Hanka Manheller

Als assoziiertes Mitglied der EuDequi® (Fachvereinigung für Pferderecht) bin ich seit Januar 2007 zugelassene Rechtsanwältin mit Kanzleisitz im Landkreis München. Für meine Mandant*innen bin ich bundesweit tätig. Bereits mit 10 Jahren hatte ich mein erstes eigenes Pferd und bin auch heute Pferdehalterin aus Leidenschaft. Somit bringe ich nicht nur meine langjährige rechtliche Expertise, sondern als absoluter Pferdemensch auch meine eigene Erfahrung im Umgang und in der Haltung von Pferden in meine Mandant*innenbeziehung ein.

Das Pferderecht erstreckt sich über verschiedene rechtliche Fragestellungen aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Tierschutzrecht und anderen. Es umfasst alle Bereiche, die Berührungspunkte mit dem Lebewesen Pferd haben.

Der Umgang, die Haltung eines Pferdes und der Reitsport sind mit sehr viel Verantwortung und vielen Gefahren verbunden. Deshalb können wir uns in unserem alltäglichen Umgang mit Pferden mit einer Vielfalt von Rechtsfragen konfrontiert sehen. Unabhängig davon, ob wir unser Herzenspferd erwerben möchten oder bereits halten, oder einen Beruf bzw. ein Hobby ausüben, der/das mit Pferden zu tun hat, eine Reit- oder Pflegebeteiligung suchen oder haben, Stallbesitzer*in sind oder uns ehrenamtlich engagieren.

Mit Herz und Verstand berate und vertrete ich neben Sport- und Freizeit-Reiter*innen und (angehenden) Pferdehalter*innen alle Unternehmen und Berufe in der Pferdebranche wie Tierärzt*innen, Hufschmied*innen, Stallbetreiber*innen, Reitlehrer*innen, Züchter*innen, Trainer*innen, Reitvereine, Tierschutzvereine und Pferdehändler*innen.

Als zusätzliche außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeit biete ich die Durchführung einer Mediation mit den Parteien an.

Sie suchen eine*n Pferderechtsanwalt*in?

Dann nehmen Sie gleich Kontakt mit mir auf:

u. A. w. g.

Hier finden Sie meine Datenschutzvereinbarung.

Was kostet die Beratung im Pferderecht?

Meine Beratung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Erstberatungsgebühr beträgt gemäß dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwält*innen (RVG) 190,00 EUR zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Eventuell weiter anfallende Gebühren besprechen wir persönlich in der Erstberatung und sind abhängig von Aufwand und Streitwert.

Share by: