Das Pferderecht erstreckt sich über verschiedene rechtliche Fragestellungen aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Tierschutzrecht und anderen. Es umfasst alle Bereiche, die Berührungspunkte mit dem Lebewesen Pferd haben.
Der Umgang, die Haltung eines Pferdes und der Reitsport sind mit sehr viel Verantwortung und vielen Gefahren verbunden. Deshalb können wir uns in unserem alltäglichen Umgang mit Pferden mit einer Vielfalt von Rechtsfragen konfrontiert sehen. Unabhängig davon, ob wir unser Herzenspferd erwerben möchten oder bereits halten, oder einen Beruf bzw. ein Hobby ausüben, der/das mit Pferden zu tun hat, eine Reit- oder Pflegebeteiligung suchen oder haben, Stallbesitzer*in sind oder uns ehrenamtlich engagieren.
Mit Herz und Verstand berate und vertrete ich neben Sport- und Freizeit-Reiter*innen und (angehenden) Pferdehalter*innen alle Unternehmen und Berufe in der Pferdebranche wie Tierärzt*innen, Hufschmied*innen, Stallbetreiber*innen, Reitlehrer*innen, Züchter*innen, Trainer*innen, Reitvereine, Tierschutzvereine und Pferdehändler*innen.
Als zusätzliche außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeit biete ich die Durchführung einer Mediation mit den Parteien an.
Dann nehmen Sie gleich Kontakt mit mir auf:
Meine Beratung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Erstberatungsgebühr beträgt gemäß dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwält*innen (RVG) 190,00 EUR zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Eventuell weiter anfallende Gebühren besprechen wir persönlich in der Erstberatung und sind abhängig von Aufwand und Streitwert.
Ihre Anwältin für Pferderecht
Rechtsanwältin Hanka Manheller
Straßäckerallee 3
85774 Unterföhring
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